1. Geltung
Wer diese Website aufruft, nutzt ein redaktionelles Angebot von Lichtkegel, Wien. Mit dem Aufruf gelten diese Bedingungen. Abweichende eigene Bedingungen der nutzenden Person werden nicht anerkannt.
2. Kein Vertrag über eine Reise
Die Strecken, Kilometerangaben, Saisonhinweise und Packlisten sind journalistische bzw. essayistische Texte. Sie begründen keinen Werkvertrag, keinen Reisevertrag und keine Garantie, dass eine Straße offen, trocken oder leer ist. Das Fahren bleibt Ihre Entscheidung und Ihre Verantwortung.
3. Erlaubte Nutzung
Lesen, verlinken, zitieren in angemessenem Umfang mit Quellenangabe. Speichern einzelner Seiten für den privaten Gebrauch.
Nicht erlaubt: Spiegeln der gesamten Website, Entfernen von Urhebervermerken, automatisiertes Absaugen in einem Umfang, der den Betrieb stört, das Ausgeben unserer Texte als eigene Broschüre.
4. Genauigkeit
Wir korrigieren, wenn uns Fehler erreichen. Eine Pflicht zur ständigen Aktualisierung von Mauttarifen, Öffnungszeiten und Baustellen besteht nicht. Verkehrsvorschriften haben Vorrang vor jedem Satz auf diesen Blättern.
5. Verhalten auf der Straße
Unsere Beschreibungen dürfen nicht als Aufforderung verstanden werden, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote oder Ruhezeiten zu ignorieren. „Früh starten“ heißt früher aufstehen, nicht schneller fahren.
6. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Regeln. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, soweit kein Personenschaden und keine Verletzung wesentlicher Pflichten vorliegt. Für Inhalte Dritter gilt das Impressum.
7. Änderungen
Lichtkegel kann Texte und diese Bedingungen anpassen. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Datum der vorliegenden Fassung: 17. August 2026.
8. Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt, soweit sie zwingend sind. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wien.
9. Salvatorisches
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regel.